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Zucht und Zuchtgenehmigung
Um Krummschnäbel züchten zu können, muss man in Deutschland eine
Zuchtgenehmigung besitzen. Wenn man keine Genehmigung hat darf man seine
Vögel nicht verkaufen oder verschenken, da bei Erkrankungen der Vögel,
die auf den Menschen übertragen werden können, nicht die Halter der
nachgezogenen Vögel ermittelt werden können.
Sowohl die Kosten, als auch die Ansprüche sind von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich. Oftmals wird eine schriftliche Prüfung
verlangt. Ich bekam Besuch von einer Vertreterin des Veterinäramts und
einem Herrn vom Ordnungs- und Gewerbeamt. Sie wollten meine Volieren und
den Quarantäneraum, welcher gefließt, belüftet, abschließbar und mit
Käfigen bestückt ist, sich ansehen. Nach ein paar zufriedenen Fragen an
mich waren sie auch schon wieder verschwunden.
Nach ca. 6 Wochen bekam ich dann meine Zuchtgenehmigung von der Stadt
schriftlich zugesandt.
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